Wahlbekanntmachung

 

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG vom 24.02.2026

 

 

Der Wahlvorstand der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 die Durchführung der Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG wie folgt beschlossen:

 

  1. In der Zeit vom 16.03.2026 bis 29.03.2026 findet die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG statt. Die Wahl wird ausschließlich in Form einer Briefwahl durchgeführt.
  1. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG im Zeitpunkt der Wahl (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung). Das Stimmrecht Geschäftsunfähiger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter natürlicher Personen wird durch ihre gesetzlichen Vertreter, das Stimmrecht von Personengesellschaften oder juristische Personen ihre gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitgliedes üben das auf sie übergegangene Stimmrecht des Verstorbenen bis zum Ende der Mitgliedschaft nach § 9 der Satzung durch einen gemeinsamen Vertreter aus.
  1. Wählbar ist jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person, sofern sie im Zeitpunkt der Wahl seit wenigstens einem Jahr Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG ist und zum Zeitpunkt der Wahl nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört (vgl. § 4 der Wahlordnung).
  1. Die Wahl findet in 2 Wahlbezirken statt. Im Wahlbezirk 1 sollen 40 Vertreter und 8 Ersatzvertreter und im Wahlbezirk 2 sollen 28 Vertreter und 6 Ersatzvertreter gewählt werden. Der Zuschnitt der Wahlbezirke, die für jeden Wahlbezirk erstellte Liste der am Tag dieser Wahlbekanntmachung bekannten Wahlberechtigten und die Wahlordnung liegen ab dem Tag dieser Wahlbekanntmachung bis zum Ende dieser Wahl in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG aus und können während der Geschäftszeiten dort von jedem Mitglied der Genossenschaft eingesehen werden.
  1. In der Zeit vom 25.02. bis 11.03.2026 werden in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG, Pappelstr. 13a, 01640 Coswig eingehende Wahlvorschläge entgegengenommen. Der Vorschlag muss jeweils den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung für den betreffenden Wahlbezirk und mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens und seiner Adresse auf der Kandidatenliste, auf den Wahlscheinen und in der nach § 31 Abs. 9 der Satzung zu erstellenden Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter einverstanden ist.
  1. In der Zeit vom 12.03. bis 27.04.2026 liegen die vom Wahlvorstand geprüften und zugelassenen Wahlvorschläge in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG aus und können während der Geschäftszeiten dort von jedem Mitglied der Genossenschaft eingesehen werden.
  1. Alle im Zeitpunkt dieser Wahlbekanntmachung wahlberechtigten Mitglieder erhalten unaufgefordert alle Wahlunterlagen zugeschickt. Die Stimmzettel enthalten Namen und Anschrift der im jeweiligen Wahlbezirk kandidierenden Personen. Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen bzw. deutliche Kenntlichmachung der Zustimmung in den rechts neben den Namen befindlichen Feldern auf dem Stimmzettel; anschließend ist der Stimmzettel in den neutralen Stimmzettelumschlag, der lediglich den Aufdruck der Wahlbezirksnummer enthält, einzulegen und vom Wahlberechtigten zu verschließen. Dieser befüllte und verschlossene Stimmzettelumschlag ist in den ebenfalls von der Genossenschaft übermittelten Wahlbrief (= frankierter Umschlag), der mit Wahllistennummer und Wahlbezirksnummer bedruckt ist, einzulegen und bis spätestens zum 29.03.2026, 24 Uhr der darauf angegebenen Stelle zu übermitteln. Maßgeblich für die rechtzeitige Stimmabgabe ist der Eingang des vorstehend beschriebenen Wahlbriefes in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG, Pappelstr. 13a, 01640 Coswig oder in dem unter dieser Anschrift montierten Briefkasten der Wohnungsgenossenschaft Coswig/ Sa. oder in den Briefkasten des Hausmeisterstützpunktes Lößnitzstraße 9b.
  1. Das Ergebnis der Wahl wird nach der Erklärung über die Wahlannahme durch die jeweils Gewählten vom 13.04. bis 27.04.2026 in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten dort von jedem Mitglied der Genossenschaft eingesehen werden.

 

Coswig, den 24.02.2026

 

der Wahlvorstand der Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG